1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter (Catering, Künstler-Booking, online-Medien etc.)) zwischen dem Kunden und dem Eventdienstleister Location-Rhein-Main gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von dem Eventdienstleister Location-Rhein-Main schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die vorliegenden AGB werden zugleich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zum Vertragsbestandteil, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote des Eventdienstleister Location-Rhein-Main sind freibleibend und werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Agentur bindend.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftrags-/Buchungsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfender schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Eventdienstleister dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht, aufgrund dieser Abweichungen, dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Der Eventdienstleister Location-Rhein-Main ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Soweit der Eventdienstleister Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, Hotels, Locations sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dritten.
4. Leistungen und Honorar
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch des Eventdienstleisters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Eventdienstleister Location-Rhein-Main ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern. Kostenvoranschläge des Eventdienstleisters sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält der Eventdienstleister nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen des Eventdienstleisters, insbesondere deren Inhalt in dessen Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Eventdienstleisters (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben in seinem Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung der vereinbartenAuftragssumme nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Eventdienstleister darf der Kunde die Leistungen des Eventdienstleisters nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Eventdienstleisters durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seinerseits und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Eventdienstleisters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Eventdienstleisters erforderlich. Dafür steht dem Eventdienstleiter und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Eventdienstleister jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Auftragssumme bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde:
• bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin 50 % der vereinbarten Auftragssumme
• bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 75 % der vereinbarten Auftragssumme
• ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Locations, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Eventdienstleister in Kooperation stehen. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Eventdienstleister insbesondere dann zu, wenn die vereinbarte Auftragssumme durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
8. Haftung
Der Eventdienstleister verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von dem Eventdienstleister richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch den Eventdienstleister, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen den Eventdienstleister der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf die vereinbarte Auftragssumme beschränkt ist. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
9. Zahlung
Rechnungen des Eventdienstleisters sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs-Recht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch den Eventdienstleister) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen den Eventdienstleister der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf maximal der vereinbarten Auftragssumme beschränkt. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Eventdienstleisters beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Eventdienstleister und auf die Frage eines gültigzustande gekommenen Vertrages, sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Eventdienstleister und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte des Eventdienstleisters (Frankfurt) vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Absprachen per E-Mail erfüllen dieses Erfordernis, wenn sie von beiden Seiten bestätigt wurden. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäfts-Verkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertrags-Verhältnisses. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von dem Eventdienstleister abgetreten werden. Der Kunde wird daraufhingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden, die Dritten nichtzugänglich gemacht werden.
14a. Steuern und Abgaben
Alle anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Künstlersozialkasse, GEMA, etc. trägt der Kunde selbstschuldnerisch.
14b. Behördliche und Bauliche Genehmigungen
Der Eventdienstleister versichert, im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen zu sein bzw. diese rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf eigene Kosten einzuholen. Ebenso versichert der Eventdienstleister, dass der künstlerischen Leistung keine sonst wie gearteten Bau- oder Feuerpolizeiauflagen entgegenstehen.
14c. Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung
Sofern der Kunde eine bereits gebuchte Veranstaltung absagt, entbindet diese Absage den Kundengrundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen. Dem Kunden steht das Recht zu, einen ggfs. geringeren Schaden nachzuweisen. Im Falle einer Absage aufgrund höherer Gewalt findet der Punkt 14d keine Anwendung.
14d. Aufnahmeverbot
Sämtliche Ton- und / oder Bild- bzw. Filmaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Eventdienstleisters.
14e. Ersatzrecht des Eventdienstleisters
Sofern der bzw. die zu vermittelnden Künstler aus höchstpersönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, die vereinbarte Veranstaltung nicht durchführen können, steht dem Eventdienstleister zunächst das Recht zu, einen adäquaten Ersatz dem Kunden anzubieten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, sich in diesem Fall vom Vertrag zu lösen. Sofern sich der Kunde sich vom Vertrag lösen sollte, entfallen alle gegenseitigen Leistungspflichten der Vertragsparteien.
Frankfurt am Main, Januar 2025
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